1. Arbeitsentwurf
Diese Grundsätze müssen vor Produktivbetrieb rechtlich, organisatorisch und mit Blick auf den Digital Services Act geprüft werden. Sie begründen noch kein veröffentlichtes SLA.
2. Automatische Vorprüfung
Automatische Systeme dürfen Inhalte vorsortieren, offensichtliche technische Risiken sperren und Fälle priorisieren. Sie stellen Alter, Einwilligung oder Legalität nicht sicher fest. Ausstehende, unsichere oder abgelehnte Einstufungen bleiben fail-closed. Schwerwiegende und unklare Fälle werden menschlich geprüft.
3. Fallakte und Begründung
Jede Maßnahme soll Gegenstand, Regelversion, Umfang, Dauer, konkrete Begründung, Zeitstempel und verantwortliche Prüferkennung enthalten. Betroffene erhalten nur die Informationen, die ohne Gefährdung anderer Personen, interner Schutzmaßnahmen oder laufender Ermittlungen offengelegt werden können.
4. Sanktionsstufen
Vorgesehene Zeitstufen sind insbesondere zwei Tage, sieben Tage, 90 Tage oder dauerhaft. Einschränkungen können auf Uploads, Kommentare, Nachrichten, Auffindbarkeit oder Commerce begrenzt werden. Die mildeste wirksame Maßnahme ist zu bevorzugen; unmittelbare schwere Gefahren können eine sofortige vorläufige Sperre rechtfertigen.
5. Zwei-Personen-Prüfung
Schwerwiegende oder dauerhafte Maßnahmen sollen erst nach unabhängiger Freigabe durch eine zweite berechtigte Person endgültig werden. Notfallmaßnahmen können bis zur zweiten Prüfung vorläufig fail-closed bleiben.
6. Beschwerde
Betroffene können eine begründete Beschwerde einreichen. Diese wird von einer Person geprüft, die nach Möglichkeit nicht allein die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat. Entscheidung, Bestätigung, Änderung oder Aufhebung werden dokumentiert.
7. Besonders dringliche Inhalte
Hinweise auf CSAM, NCII, konkrete Drohungen, Doxxing oder andere mögliche Straftaten werden priorisiert, beweissicher und nur im rechtlich zulässigen Umfang verarbeitet. Meldepflichten und Behördenkontakte müssen vor Produktivbetrieb mit qualifizierter Rechtsberatung und einem dokumentierten Runbook festgelegt werden.